Die gängige Praxis einer Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter – einerseits für bei finanziellen Problemen sprich allenfalls unbezahlt gebliebene Mietzinsen, andererseits für Beschädigungen am Mietobjekt für welche die Mieter verantwortlich sind.
Es gibt bestimmte Regeln, die bei der Hinterlegung einer Kaution beachtet werden müssen;
Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter maximal drei Monatsmieten für die Hinterlegung der Kaution verlangen darf. Wir verlangen in der Regel 2 Monatsmieten. Die Mieter werden gebeten, mit dem unterzeichneten Mietvertrag bei seiner Bank ein Mieterkautionskonto zu eröffnen und den verlangten Betrag auf das Mietkautions-Sparkonto zu überweisen. Dem Vermieter sind sowohl der Mietkautionsvertrag und die Einzahlungsbestätigung weiterzuleiten. Die Auflösung des Mieterkautionskonto bedarf der Unterschrift sowohl der Mieter als auch des Vermieters nach Mietende.
Bei knapper Liquidität kann alternativ auch eine Versicherung in Form einer Bürgschaft oder Garantie bei einer Kautionsgesellschaft abgeschlossen werden. Hierfür wird eine jährliche Prämie für die Summe der Kaution berechnet, die den Mietern direkt in Rechnung gestellt wird.
PG Immoservice AG als Verwaltung nimmt weder Bargeld entgegen für die Kaution noch deponiert sie diese auf eigene Konten. Sie hilft jedoch bei der Organisation und Vermittlung von gängigen Kautions-Versicherungen und unterstützt die Kunden bei der Abwicklung.
